Bedingungen für unsere Dienstleistungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen emaladjust shoes, Carlo-Mierendorff-Schule, 2 Gravensteiner-Platz, 60435 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.1 Der Vertrag über Schuhreparatur- und Pflegedienstleistungen kommt durch die Abgabe der zu reparierenden Schuhe beim Auftragnehmer und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
2.2 Bei der Annahme der Schuhe erhält der Auftraggeber einen Abholschein, der bei der Abholung der reparierten Schuhe vorzulegen ist.
3.1 Der Auftragnehmer führt die Schuhreparatur- und Pflegedienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Die genaue Art der Reparatur oder Pflege wird bei der Annahme der Schuhe festgelegt.
3.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass bei bestimmten Materialien und Schuhen trotz fachgerechter Durchführung der Arbeiten nicht immer ein optimales Ergebnis erzielt werden kann.
4.1 Die Preise für die Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die in den Geschäftsräumen ausliegt.
4.2 Die Zahlung erfolgt bei Abholung der reparierten Schuhe in bar oder per EC-Karte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.1 Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird dem Auftraggeber bei der Annahme der Schuhe mitgeteilt.
5.2 Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten kann sich die Fertigstellung verzögern. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesem Fall umgehend informieren.
6.1 Die reparierten Schuhe können gegen Vorlage des Abholscheins abgeholt werden.
6.2 Werden die Schuhe nicht innerhalb von drei Monaten nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schuhe nach vorheriger Ankündigung zu verwerten.
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Durchführung der beauftragten Arbeiten.
7.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abholung der Schuhe, zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Reparaturpreises verlangen.
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Februar 2025